Grossverbraucher
Energie-Grossverbraucher sind Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh pro Verbrauchsstätte und pro Jahr.
Gemäss kantonalem Energiegesetz Art. 29 können Grossverbraucher verpflichtet werden, ihren Energieverbrauch zu analysieren und zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsoptimierung zu realisieren.
Die zuständige Behörde kann jedoch mit einzelnen oder mit Gruppen von Grossverbrauchern mittel- und langfristige Ziele für die Entwicklung des Energieverbrauchs vereinbaren. Für die Dauer der Vereinbarung sind diese Grossverbraucher von der Einhaltung diverser energietechnischer Vorschriften entbunden. Die Zielvereinbarung kann gleichzeitig für die Erfüllung des kantonalen und eidgenössischen Energiegesetzes sowie des eidgenössischen CO2-Gesetzes gelten und heisst dann Universalzielvereinbarung. Eine solche bietet die Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe sowie des Netz-Zuschlages auf Elektrizität.
Für alle drei Wege (Energieverbrauchsanalyse, kantonale Zielvereinbarung, Universalzielvereinbarung) bieten wir als akkreditierter act-Energiespezialist Unterstützungshilfe an. Nehmen Sie
doch einfach Kontakt mit uns auf.
zettess - Ingenieurbüro für Energie und Umwelt

